Verfasst von Dirk Limmer · CMO packster.de · Aktualisiert: Juli 2026
Ratgeber Versand
Gefahrgut Kennzeichnung und Bezettelung: Vorschriften, Gefahrgutklassen und Gefahrzettel beim Transport
» 9 Klassen, ein System: Gefahrzettel, UN-Nummer und die richtige Raute «
- Gefahrgut muss beim Transport nach ADR gekennzeichnet werden: mit Gefahrzettel, Stoffnummer und je nach Inhalt weiteren Markierungen.
- Es gibt 9 Gefahrgutklassen, von explosiven Stoffen (Klasse 1) bis zu Lithiumbatterien (Klasse 9).
- Gefahrzettel sind Rauten mit mindestens 100 × 100 mm und gehören alle auf dieselbe Seite des Versandstücks.
- GHS-Etiketten aus dem Gefahrstoffrecht ersetzen keine Gefahrzettel aus dem Transportrecht.
- Verantwortlich ist der Absender. Verstöße kosten laut Bußgeldkatalog schnell 500 bis 1.500 Euro.
Ob Haarspray, Parfüm oder Lithiumbatterien: Viele Produkte gelten beim Versand als Gefahrgut. Damit alle Beteiligten die Art der Gefahr auf einen Blick erkennen, schreibt das Gefahrgutrecht eindeutige Markierungen vor. Wer solche Produkte unmarkiert auf die Reise schickt, riskiert Bußgelder und gefährdet Fahrer, Lagerpersonal und Einsatzkräfte.
In diesem Ratgeber erfährst Du, welche Vorschriften gelten, was die 9 Gefahrgutklassen bedeuten und wie Du ein Versandstück korrekt bezettelst. Außerdem erklären wir den Unterschied zwischen Gefahrstoff und Gefahrgut und zeigen typische Fehler aus der Praxis. So bist Du beim Thema Gefahrgut Kennzeichnung auf der sicheren Seite.
Wir bei packster beliefern seit vielen Jahren Unternehmen, die täglich Gefahrgüter verpacken und versenden. Die Tipps in diesem Artikel stammen direkt aus dieser Erfahrung.
Was ist Gefahrgut und wann besteht Kennzeichnungspflicht?
Als Gefahrgut gelten Produkte und Substanzen, die durch ihre chemischen oder physikalischen Eigenschaften beim Transport für Menschen, Tiere oder Umwelt gefährlich werden können. Klassische Beispiele sind Benzin, Feuerwerk, Chlor, Säuren oder Pestizide. Auch Alltagsprodukte wie Haarspray und Parfüm zählen dazu, weil sie entzündbar sind.
Die Pflicht greift, sobald ein Stoff im Gefahrgutrecht mit einer UN-Nummer gelistet ist und keine Freistellung greift. Ob Dein Produkt betroffen ist, erkennst Du am Sicherheitsdatenblatt des Herstellers.
Der Zweck dahinter: Im Falle eines Unfalls müssen Einsatzkräfte sofort sehen, wie gefährlich die Ladung ist. Die Kennzeichnung und Dokumentation entscheidet dann über die richtigen Maßnahmen. Deshalb gilt sie als zentrale Voraussetzung für den sicheren Transport von Gefahrgut.
Welche Vorschriften regeln die Kennzeichnung für Gefahrgut beim Transport?
Grundlage für den Straßentransport ist das ADR, das Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße. Es regelt die Klassifizierung, die Anforderungen an die Verpackung sowie die Bezettelung der Versandstücke. Die Vorschriften zur Kennzeichnung findest Du also direkt im ADR, dem zentralen Regelwerk für den Transport gefährlicher Güter in Europa.
Daneben gibt es weitere Regelwerke: das RID und das ADN für Eisenbahn und Binnenschifffahrt sowie den IMDG-Code für die Seefracht. Für die Luftfracht gelten spezifische Vorschriften, die IATA Dangerous Goods Regulations. So ist der Transport international weitgehend einheitlich geregelt. In Deutschland setzen das Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG) und die GGVSEB die Regeln in nationales Recht um. So erfüllst Du die gesetzlichen Anforderungen auf jedem Verkehrsweg.
Wichtig: Diese Regelwerke betreffen die Beförderung von Gefahrgut. Für Umgang und Lagerung gilt das Gefahrstoffrecht mit der CLP-Verordnung (EG) 1272/2008. Dazu später mehr.
Die 9 Gefahrgutklassen: entzündbare, giftige, ätzende Stoffe und radioaktive Stoffe im Überblick
Jeder Stoff mit Gefahrenpotenzial wird einer von neun Gefahrgutklassen zugeordnet. Einige Klassen haben Unterklassen, etwa die gasförmigen Stoffe in Klasse 2 oder die festen Stoffe in Klasse 4. Die Gefahrgutklasse bestimmt, welcher Gefahrzettel auf das Versandstück gehört.
| Klasse | Bezeichnung | Beispiel |
|---|---|---|
| 1 | Explosive Stoffe und Gegenstände | Feuerwerk |
| 2 (2.1, 2.2, 2.3) | Gase: entzündbar, nicht entzündbar, giftig | Haarspray, Stickstoff, Chlor |
| 3 | Entzündbare flüssige Stoffe | Benzin, Parfüm |
| 4.1, 4.2, 4.3 | Entzündbare feste, selbstentzündliche und mit Wasser reagierende Stoffe | je nach Unterklasse verschieden |
| 5.1 und 5.2 | Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe und organische Peroxide | Wasserstoffperoxid |
| 6.1 | Giftige Stoffe | Pestizide |
| 6.2 | Ansteckungsgefährliche Stoffe | Blutproben |
| 7 | Radioaktive Stoffe | medizinische Strahlenquellen |
| 8 | Ätzende Stoffe | Säuren und Laugen |
| 9 | Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände | Lithiumbatterien, umweltgefährdende Stoffe |
Entzündbare Flüssigkeiten wie Benzin gehören zum Beispiel zu Klasse 3. Die genaue Zuordnung findest Du in Tabelle A des ADR. Dort steht zu jeder Nummer die Klasse, die Verpackungsgruppe (I, II oder III, je nach Gefahrengrad) und der passende Gefahrzettel. Häufig sind außerdem geprüfte Gefahrgutverpackungen mit UN-Codierung vorgeschrieben.
Kennzeichnung und Bezettelung: So kennzeichnest Du ein Versandstück richtig
Ob Karton, Kanister oder Fass: Beim Transport von Gefahrgut trägt jedes Versandstück eine Kombination aus Gefahrzettel und Kennzeichen. Was genau vorgeschrieben ist, hängt vom Stoff ab.
Gefahrzettel nach ADR richtig anbringen
Gefahrzettel sind auf der Spitze stehende Quadrate, also Rauten, mit einer Standardgröße von mindestens 100 × 100 mm. Die Ziffer im unteren Eck zeigt bei den Klassen 2 bis 9 die Klasse des Gefahrguts. Auf Versandstücken gilt: Alle Gefahrzettel gehören auf dieselbe Seite und dürfen nicht über Kanten oder Verschlüsse geklebt werden.
Das Material muss witterungsbeständig sein. Für Seefracht und Außenlagerung empfehlen wir bei packster wetterfeste Gefahrgutetiketten aus PE-Folie, die auch Nässe und UV-Licht aushalten.
UN-Nummer und weitere Pflichtangaben
Zusätzlich trägt das Versandstück die UN-Nummer mit vorangestelltem „UN“, zum Beispiel UN 1203 für Benzin. Die Schrifthöhe beträgt mindestens 12 mm. Ist der Inhalt der Innenverpackung flüssig, kommen Ausrichtungspfeile auf zwei gegenüberliegende Seiten. Umweltgefährdende Stoffe erhalten zusätzlich „Fisch und Baum“, das Kennzeichen für Stoffe mit Gefahr für Gewässer.
| Kennzeichen | Bedeutung | Größe oder Platzierung |
|---|---|---|
| Gefahrzettel | zeigt die Gefahrgutklasse | mindestens 100 × 100 mm |
| Nummer mit „UN“-Präfix | identifiziert den Stoff eindeutig | Schrifthöhe mindestens 12 mm |
| Ausrichtungspfeile | oben/unten bei flüssigen Innenverpackungen | auf zwei gegenüberliegenden Seiten |
| Fisch und Baum | umweltgefährdender Inhalt | mindestens 100 × 100 mm |
| LQ-Raute | begrenzte Mengen (Limited Quantities) | gut sichtbar, nicht über Kanten |
| Lithiumbatteriekennzeichen | Sendungen mit Lithiumbatterien, z. B. UN 3481 | gut sichtbar auf einer Seite |
Warntafeln und Placards am Fahrzeug im Straßenverkehr
Für viele Gefahrguttransporte im Straßenverkehr kommt die Kennzeichnung der Fahrzeuge hinzu: vorn und hinten eine orangefarbene Tafel. Auf der Warntafel steht oben die Gefahrnummer, also die Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr, und unten die vierstellige Stoffnummer. Steht bei der Kennzeichnung der Gefahr der Buchstabe X vor der Ziffer, reagiert der Stoff gefährlich mit Wasser.
Für die Kennzeichnung von Containern und Tanks sind Placards vorgeschrieben, Großzettel im Format der Gefahrzettel. Für Dich als Versender sind orangefarbene Warntafeln aber meist Sache des Transportunternehmens.
Gefahrstoff oder Gefahrgut: Wo liegt der Unterschied bei chemischen Produkten?
Der häufigste Irrtum in der Praxis: GHS-Piktogramme und Gefahrzettel werden verwechselt. Die roten Rauten auf dem Produktetikett stammen aus dem Gefahrstoffrecht, geregelt in der CLP-Verordnung. Sie enthalten Vorschriften für den sicheren Umgang mit Chemikalien bei Handhabung und Lagerung. Passende GHS-Etiketten und Gefahrstoffetiketten findest Du bei packster.
Gefahrzettel nach ADR gehören dagegen zum Transportrecht. Sie warnen vor Gefahren, die vom Gefahrgut während des Transports ausgehen. Ein Stoff kann beides brauchen: Der Kanister Reinigungsmittel trägt das GHS-Etikett des Herstellers, der Umkarton bekommt für den Gefahrguttransport zusätzlich einen Gefahrzettel.
Merke Dir deshalb: Ein GHS-Etikett ersetzt niemals den Gefahrzettel. Beide Systeme existieren parallel und haben unterschiedliche Aufgaben.
Sonderfälle: gefährliche Stoffe in kleinen Mengen und Lithiumbatterien
Auch der Transport gefährlicher Stoffe in kleinen Mengen ist geregelt. Zwei Sonderfälle begegnen Dir im Versandalltag besonders oft.
Limited Quantities (LQ)
Versendest Du gefährliche Produkte in begrenzten Mengen, kannst Du die LQ-Erleichterungen nutzen. Die Mengengrenze je Innenverpackung ist stoffabhängig und liegt zwischen 0 und 5 kg oder Litern. Je Versandstück gelten maximal 30 kg brutto, bei Trays 20 kg.
Das Versandstück trägt dann nur die LQ-Raute mit schwarzen Ecken. Gefahrzettel, orangefarbene Kennzeichnung am Fahrzeug und ADR-Bescheinigung des Fahrers entfallen. Die Unterweisung nach ADR 1.3 bleibt für alle Beteiligten trotzdem Pflicht.
Lithiumbatterien (UN 3481)
Für Sendungen mit Lithiumbatterien, etwa in Elektronikgeräten, gibt es ein eigenes Kennzeichen: eine Raute mit rot schraffiertem Rand, Batteriesymbol und der zugehörigen Nummer. Bei voller Regelung kommt zusätzlich der Gefahrzettel 9A dazu.
Achtung: Die alte Variante des Lithiumbatteriekennzeichens mit Telefonnummer darfst Du nur noch bis zum 31.12.2026 verwenden. Prüfe also rechtzeitig Deinen Etikettenbestand.
Wer ist für die Gefahrgutkennzeichnung verantwortlich?
Nach § 18 GGVSEB ist der Absender dafür verantwortlich, dass die Ware richtig klassifiziert und gekennzeichnet ist. Der Verpacker haftet für die korrekte Bezettelung der Versandstücke. Unternehmen, die regelmäßig Gefahrgut transportieren, benötigen zudem oft einen Gefahrgutbeauftragten.
Verstöße sind teuer: Der Bußgeldkatalog des BALM nennt zum Beispiel 1.500 Euro für eine fehlende Klassifizierungsprüfung und 500 Euro für eine fehlende Kennzeichnung. Bei Gefahrgütern lohnt sich Sorgfalt also doppelt.
Praxis-Tipps: Diese Fehler solltest Du vermeiden
Aus unserer Erfahrung mit Versandkunden scheitert die korrekte Etikettierung meist an vier Fehlern:
- GHS-Etikett statt Gefahrzettel: Das Produktetikett ersetzt die Transportkennzeichnung nicht.
- LQ-Grenze überschritten: Mehr als 30 kg brutto je Versandstück sind bei begrenzten Mengen nicht zulässig.
- Veraltete Lithiumkennzeichen: Die Variante mit Telefonnummer läuft Ende 2026 aus.
- Verdeckte Etiketten: Gefahrzettel, die über Kanten geklebt oder von Klebeband überdeckt sind, gelten als fehlerhaft.
Ein Tipp aus unserem Lager: Richte eine feste Packstation ein, an der Gefahrzettel, Etiketten und Warnklebeband griffbereit sind. Hinweise wie „Vorsicht zerbrechlich“ bringst Du mit Warnklebeband an, ohne Gefahrgutkennzeichen zu überkleben.
Fazit: Richtige Kennzeichnung schützt Dich und andere
Die Gefahrgutkennzeichnung folgt einem klaren System: Klasse bestimmen, Gefahrzettel und Stoffnummer anbringen, Sonderfälle wie LQ oder Lithiumbatterien beachten. Wer die Vorschrift kennt und sauber arbeitet, schützt Menschen, Umwelt und das eigene Budget vor Bußgeldern.
Gefahrgut bleibt gefährlich, entscheidend ist deshalb die Trennung der beiden Welten: GHS für Umgang und Lagerung, ADR für den Transport. Mit den passenden Etiketten, einer festen Checkliste und geschultem Personal bleibt die Beförderung von Gefahrgut gut beherrschbar. Genau dafür gibt es packster: geprüfte Etiketten und Verpackungslösungen für Deinen Versand.
FAQ: Häufige Fragen zur Gefahrgut Kennzeichnung
Wie muss Gefahrgut gekennzeichnet werden?
Jedes Versandstück braucht den Gefahrzettel der jeweiligen Klasse und die vierstellige Nummer mit vorangestelltem „UN“. Je nach Stoff kommen Richtungspfeile oder das Umweltsymbol „Fisch und Baum“ dazu. Alle Markierungen gehören auf dieselbe Seite.
Wann ist die Kennzeichnung von Gefahrgut Pflicht?
Immer dann, wenn der Stoff als gefährlich eingestuft und im Gefahrgutrecht gelistet ist und keine Freistellung greift. Auch bei begrenzten Mengen bleibt eine Markierung Pflicht, dann in Form der LQ-Raute.
Welche Gesetze regeln den Transport von gefährlichen Gütern (ADR, RID, IATA Dangerous Goods Regulations)?
Der Transport von gefährlichen Gütern auf der Straße ist im ADR geregelt, ergänzt durch GGBefG und GGVSEB in Deutschland. Für See- und Luftfracht gelten IMDG-Code und IATA-Regeln.
Was ist der Unterschied zwischen Gefahrstoff- und Gefahrgutkennzeichnung?
Die GHS-Piktogramme des Gefahrstoffrechts regeln Umgang und Lagerung, die Gefahrzettel des ADR den Transport. Ein Produkt kann beide Markierungen gleichzeitig benötigen.
Was bedeuten die Zahlen auf Gefahrgutkennzeichen, zum Beispiel 33-1203 für entzündbare Flüssigkeiten?
Auf der orangefarbenen Tafel steht oben die Gefahrnummer und unten die Stoffnummer. Die Kombination 33-1203 steht für eine leicht entzündbare Flüssigkeit, nämlich Benzin. Die verdoppelte Ziffer weist auf eine erhöhte Entzündbarkeit hin.
Wo finde ich die UN-Nummer: im Sicherheitsdatenblatt oder in Tabelle A?
Im Sicherheitsdatenblatt des Herstellers, dort im Abschnitt zu Transportangaben. Die vollständige Stoffliste mit allen Nummern enthält das ADR.
Gefahrgutklasse und UN-Nummer: Wie hängt das zusammen?
Die Nummer identifiziert den einzelnen Stoff, die Klasse beschreibt die Art der Gefahr, etwa entzündbar, giftig oder ätzend. Beides zusammen gehört auf das Versandstück.
Wer muss bei einem Unfall mit Gefahrgut zuerst verständigt werden?
Zuerst alarmierst Du die Einsatzkräfte über den Notruf 112. Die Beförderungspapiere und die Gefahrzettel helfen der Feuerwehr, die Maßnahmen im Falle eines Unfalls richtig zu wählen.
Was regelt das Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße?
So lautet der volle Name des ADR. Das Abkommen legt fest, wie gefährliche Ladung klassifiziert, verpackt und gekennzeichnet wird, und gilt europaweit einheitlich.
Quellen und weiterführende Informationen
- bmdv.bund.de: ADR-Gefahrgutvorschriften
- balm.bund.de: Bußgeldkatalog Gefahrgut
- dhl.de: Gefahrgutregelungen im Versand
- eur-lex.europa.eu: Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
Alle Angaben geprüft Juli 2026.
Dirk Limmer ist CMO der packs GmbH (packster.de) und verifizierter packster.de Fachautor. Seit über 10 Jahren beschäftigt er sich mit Digital Marketing und Verpackungslösungen für den B2B-E-Commerce, ist Mitglied im Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) und im Bundesverband E-Commerce und Versandhandel (bevh). Für unsere Ratgeber prüft er alle Preis- und Maßangaben regelmäßig gegen die offiziellen Quellen der Versanddienstleister.