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EU-Entwaldungsverordnung - EU Deforestation Regulation (EUDR)


» Entwaldungsfreie Lieferketten in der EU: Was bedeutet das für Verpackungen? «



Was ist die EUDR?


Die EUDR (EU Deforestation Regulation) ist eine EU-Verordnung, die Unternehmen dazu verpflichtet, bestimmte Produkte nur dann auf dem europäischen Binnenmarkt zu verkaufen oder zu exportieren, wenn sie nachweislich entwaldungsfrei sind. Ziel der Verordnung ist es, den weltweiten Verlust von Wäldern zu stoppen und die damit verbundenen Treibhausgasemissionen, Artenverluste und ökologischen Schäden zu reduzieren.

Die EUDR wurde im Jahr 2023 verabschiedet und wird die bisherige Holzhandelsverordnung (EUTR) ersetzen. Sie weitet den Anwendungsbereich deutlich aus und bringt neue, verbindliche Sorgfaltspflichten für Unternehmen mit sich.



Was bedeutet „Entwaldung“?


Entwaldung beschreibt die dauerhafte Umwandlung von Waldflächen in landwirtschaftliche Nutzflächen, Plantagen oder Siedlungsgebiete. Dabei gehen nicht nur Bäume verloren, sondern auch wichtige Funktionen wie Klimaregulierung, Artenvielfalt und Bodenschutz.

Neben der vollständigen Entwaldung erfasst die EUDR auch Waldschädigung, also Maßnahmen, die die ökologische Funktion eines Waldes erheblich beeinträchtigen, etwa durch selektiven Holzeinschlag, Monokulturen oder nicht nachhaltige Bewirtschaftung. Die EUDR verbietet den Handel mit Produkten, deren Rohstoffe nach dem 31. Dezember 2020 auf entwaldeten oder geschädigten Flächen gewonnen wurden.

Verpackungen im Wald zum Thema EUDR
Verpackungen im Wald zum Thema EUDR


Was sind die Anwendungsbereiche der EUDR?


Die EUDR gilt für bestimmte Rohstoffe und Folgeprodukte, bei denen ein hohes Risiko besteht, mit Entwaldung oder Waldschädigung in Verbindung zu stehen. Dazu zählen:

  • Holz (z. B. Papier, Karton, Möbel, Verpackungen, Paletten)
  • Kakao
  • Kaffee
  • Palmöl
  • Rind
  • Soja
  • Kautschuk (ab 30.12.2024)

Ebenso betroffen sind alle daraus hergestellten Holzerzeugnisse und Mischprodukte. Besonders relevant ist das für Unternehmen im Verpackungsbereich, die mit holz- oder papierbasierten Materialien arbeiten.



Wer ist betroffen?


Die EUDR richtet sich an sogenannte Marktteilnehmer, also Unternehmen, die betroffene Produkte:

  • erstmals auf dem EU-Markt bereitstellen (Import, Herstellung)
  • aus der EU exportieren oder
  • in der EU handeln oder vertreiben.

Dazu zählen auch Onlinehändler, Logistikunternehmen, Markenhersteller sowie Verpackungslieferanten, wenn sie EUDR-relevante Produkte in Verkehr bringen. Auch kleinere Unternehmen müssen sich vorbereiten, da die Pflichten gestaffelt eingeführt werden.



Was bedeutet „einschlägige Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes“?


Damit ein Produkt als EUDR-konform gilt, muss im Erzeugerland nachweislich gegen keine geltenden Rechtsvorschriften verstoßen worden sein. Dazu zählen:

  • Landnutzungsrechte
  • Umweltschutz- und Forstgesetze
  • Regeln zur nachhaltigen Waldwirtschaft und Biodiversität
  • Rechte von Dritten (z. B. indigene Gruppen)
  • Arbeitsrechte
  • Menschenrechte nach UN-Standards (inkl. Free, Prior and Informed Consent)
  • Handels-, Steuer-, Korruptions- und Zollvorschriften

Diese „einschlägigen Vorschriften“ müssen eingehalten und bei der Sorgfaltspflichtprüfung berücksichtigt werden.



Länder-Benchmarking: Wie hoch ist das Risiko?


Die EU-Kommission stuft alle Erzeugerländer nach Entwaldungsrisiko ein:

Risikogruppe Auswirkungen auf Sorgfaltspflicht
Niedrig Vereinfachte Sorgfaltspflicht
Normal Volle Sorgfaltspflicht
Hoch Volle Sorgfaltspflicht + strengere Kontrollen

Beispiele:

  • Deutschland: niedriges Risiko
  • Belarus, Myanmar, Russland, Nordkorea: hohes Risiko

Diese Einordnung beeinflusst, wie umfangreich die Prüfung und Dokumentation durch Marktteilnehmer ausfallen muss.



Was verlangt die EUDR von Unternehmen?


Die fünf zentralen Sorgfaltspflichten:

  1. Informationen sammeln: Herkunft, GPS-Koordinaten, Lieferantenkontakt, Produktdetails.
  2. Entwaldungsfreiheit und Gesetzeskonformität prüfen: Keine Rodung oder Waldschädigung nach dem 31.12.2020, Einhaltung der Gesetze im Erzeugerland.
  3. Risiko bewerten: Analyse der gesamten Lieferkette nach Region, Produkt, Lieferant und Zertifikaten.
  4. Risikominderung: Maßnahmen wie zusätzliche Dokumente, Audits oder Lieferantenwechsel, wenn ein Risiko nicht ausgeschlossen werden kann.
  5. Digitale Sorgfaltserklärung abgeben: Vor dem Inverkehrbringen muss eine Erklärung über ein EU-Informationssystem eingereicht werden, mit Referenznummer zur Nachverfolgung.


Anwendungsbeginn der EUDR


Datum Pflicht gilt für
Ursprünglich ab 30.12.2024, verschoben auf 30.12.2025 Große Unternehmen und Importeure
ab 30.06.2025 Kleine und mittlere Marktteilnehmer (KMU)


Was bedeutet die EUDR für Verpackungen?


Die EUDR hat konkrete Auswirkungen auf Unternehmen, die mit Verpackungen aus Holz, Papier oder Karton arbeiten, denn diese gelten als Holzerzeugnisse und unterliegen damit dem Anwendungsbereich der Verordnung.

Typisch betroffene Verpackungsprodukte:

Wichtig: Auch Verpackungsmaterialien, die nicht verkauft, sondern für den Versand oder die Logistik verwendet werden, müssen EUDR-konform beschafft und dokumentiert sein.



Welche Rolle spielen FSC® und andere Zertifikate?


Zertifizierungen wie FSC® oder PEFC gelten als hilfreiche Nachweise zur Risikominderung, ersetzen aber nicht die EUDR-Pflichten. Sie können jedoch ein Element innerhalb der Risikoanalyse sein. Entscheidend bleibt die Geolokalisierung und Rückverfolgbarkeit bis zur Fläche im Erzeugerland.



Wie bereitest Du Dich (verpackungsseitig) auf die EUDR vor?


In 5 Schritten zur Konformität:

  1. Sortiment prüfen: Welche Verpackungen enthalten Holz oder Papier?
  2. Lieferanten ansprechen: Herkunftsnachweise und Geodaten anfordern.
  3. Sorgfaltspflichtsystem einführen: Risikoanalyse + Dokumentation.
  4. Sorgfaltserklärung einreichen: Im EU-Informationssystem registrieren.
  5. Dokumentation und Berichte verwalten: Jährlich aktualisieren und öffentlich machen.


Fazit: Jetzt handeln, um Risiken zu vermeiden


Die EUDR verpflichtet alle Marktteilnehmer, ihre Lieferketten auf Entwaldung, Waldschädigung und Gesetzeskonformität zu prüfen. Auch Verpackungen, insbesondere Holzerzeugnisse wie Kartons oder Papierverpackungen, stehen dabei im Fokus. Wer frühzeitig seine Sorgfaltspflichten erfüllt und auf eine transparente Lieferkette achtet, senkt nicht nur rechtliche Risiken, sondern leistet auch einen aktiven Beitrag zum Klima- und Waldschutz.



Hinweis


Die in diesem Ratgeber enthaltenen Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Inhalte. Für rechtssichere Einschätzungen oder verbindliche Aussagen zur EUDR und deren Auslegung empfehlen wir die Konsultation fachkundiger juristischer oder behördlicher Stellen. Änderungen an gesetzlichen Vorgaben oder Ausführungsbestimmungen können jederzeit erfolgen.