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Verpackung clever kaufen

Die Verpackungslizenz

» Was Dir das Verpackungsgesetz beim Versand vorschreibt «


Das Leben eines Onlinehändlers könnte so einfach sein: Karton auf, Ware rein, ab damit und Kunden glücklich machen. Doch so leicht ist es leider nicht. Das Verpackungsgesetz (VerpackG) verpflichtet Dich zum nachhaltigen Umgang mit allen Verpackungen. Wenn Du also Ware verpackst und Verpackungen in Deutschland in Verkehr bringst, musst Du Dich registrieren und die Verpackungen lizenzieren. Was diese Verpackungslizenz gerade für Kleinunternehmer kostet und was Du darüber hinaus wissen solltest, findest Du hier:

     Unser Ratgeber zeigt Dir auf:

  • welche Fragen Du Dir als Shopbetreiber stellen solltest,

  • welche Angaben Du welchen Stellen melden musst und

  • wo Fallstricke lauern.


Wir geben Dir alles Wichtige an die Hand, damit Du Deiner Melde- und Lizenzierungspflicht als Onlinehändler vor allem im Kleingewerbe nachkommen kannst. 


Was genau besagt das Verpackungsgesetz?

Aufgaben der Verpackungslizenz
Zweck der Verpackungslizenz: Verantwortung übernehmen, Aufgaben verteilen und Transparenz schaffen


Verpackungen sind für fast alles notwendig, werden im Vergleich zur verpackten Ware jedoch nur kurzfristig benötigt. Aber: Jeder sollte mit Ressourcen schonend umgehen und möglichst schadlose Verpackungen in angemessenem Umfang verwenden. Außerdem sollten sie so umfassend wie möglich dem Recycling zugeführt oder gar direkt wiederverwendet werden. Das ist das Ziel des Verpackungsgesetzes und unser aller Verantwortung.

Strukturen zum Recycling gibt es in Deutschland schon sehr lange – jeder kennt z. B. den Grünen Punkt auf Verpackungen, welche dann in den Gelben Sack bzw. in die Gelbe Tonne gegeben und so dem Recycling zugeführt werden. Diese Strukturen wurden mit dem Verpackungsgesetz weiterentwickelt. Es werden nun vor allem diejenigen in die Pflicht genommen, die Verpackungen in Verkehr bringen, damit sie sich an den Anstrengungen zum verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen beteiligen.

So wie Endverbraucher für ihre Wertstoffcontainer und deren Leerungen Gebühren zahlen, müssen Hersteller und Händler nun darlegen, welche Verpackungen sie in welchen Mengen nutzen und wie sie z. B. das Recycling gewährleisten. Dazu musst Du Dir als Händler einen geeigneten Partner suchen. Es sind also beide Seiten gefragt. Und als Händler musst Du Deine Anstrengungen in dieser Hinsicht transparent darlegen.


Wer ist vom Verpackungsgesetz betroffen und was bedeutet das für Händler?


Es ist eigentlich ganz einfach. Wenn Du Verpackungen mit Deiner Ware zum ersten Mal befüllst, egal ob Du Hersteller, Onlinehändler oder Importeur bist, giltst Du als sogenannter Erstinverkehrbringer und musst Dich registrieren. An dieser Stelle eine kurze Info zu den Begrifflichkeiten: Ob Du die Produkte selbst herstellst oder sie als Onlinehändler nur vertreibst, spielt keine Rolle. Im Verpackungsgesetz giltst Du in diesem Zusammenhang als Hersteller.

Die Registrierung erfolgt bei der nun eigens geschaffenen „Zentralen Stelle Verpackungsregister“ (ZSVR). Dort erstellst Du einen Account und trägst Dein Unternehmen im Melderegister namens LUCID ein. Du erhältst eine Registrierungsnummer und zeigst mit Deiner Eintragung klar und deutlich auf, dass Du Deinen Verpflichtungen nachkommst.

So sieht der packster-Eintrag im Verpackungsregister LUCID aus …


… und ist übrigens mit diesen Angaben von jedem einseh
bar!

Nach der Registrierung bei der ZSVR solltest Du Dir die Frage stellen, um was für Verpackungen es sich handelt und ob diese beim Endverbraucher entsorgt werden, also der Endverbraucher sie in irgendeine Tonne wirft oder nicht.

Kommen sie in den...

  • ...Altpapiercontainer?

  • ...Wertstoffcontainer?

  • ...Glascontainer?

 

Verpackungslizenz oder nicht? Die verschiedenen Verpackungstypen

Wenn ja,


sind Deine Verpackungen systembeteiligungspflichtig. Das bedeutet, dass Du sie über ein sogenanntes System verwerten und dafür eine Verpackungslizenz kaufen musst.
Von diesen Systemen gibt es aktuell 12 in Deutschland. Wir haben sie weiter unten aufgeführt und die Preise anhand einer Beispielrechnung verglichen.
(Für Serviceverpackungen im Lebensmittelbereich sind unter Umständen bereits lizenzierte bzw. vorbeteiligte Verpackungen möglich. Dein Unternehmen musst Du auf alle Fälle bei LUCID registrieren.)

Wenn nicht,


sind Deine Verpackungen nicht systembeteiligungspflichtig. Das ist der Fall, wenn Du Deine Produkte z. B. nur mit speziellen Transportverpackungen auslieferst, die Du später selbst zurücknimmst.
Getränkehersteller, die Ihre Ware in Mehrwegflaschen abfüllen und zurücknehmen, sind auch von der Beteiligungspflicht ausgenommen.
Eine Befreiung gilt auch für Verpackungen gefährlicher Stoffe. Dafür musst Du Dir eine eigene Lösung suchen.

Genaue Informationen zu speziellen Verpackungen findest Du auf der Website der Zentralen Stelle. Lizenziert werden müssen nur die Verpackungen, für die eine Systembeteiligung vorgeschrieben ist.

Für meine Verpackungen besteht Systembeteiligungspflicht. Wie kann ich sie lizenzieren?


Um verantwortungsvoll und transparent die Verwertung Deiner Verpackungen zu organisieren, bist Du nun als Hersteller ordentlich registriert und verfügst über eine Registrierungsnummer.

Deine Registrierungsnummer nutzt Du nun, um Dich bei einem oder mehreren Systemen anzumelden, die Deine Pflicht übernehmen und Deine Verpackungen wieder dem Kreislauf zuzuführen. Diese Systeme sind Unternehmen und werden auch Duale Systeme genannt.

Hier eine Liste der 12 Systeme, die Deine Verpackungen zurücknehmen und dafür LKWs losschicken, um Deine Kartons und anderen Materialien zum Recycling zu bringen.

  • Altera System GmbH

  • BellandVision GmbH

  • Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH

  • EKO-PUNKT GmbH & Co. KG

  • INTERSEROH+ GmbH

  • Landbell AG

  • NOVENTIZ Dual GmbH

  • PreZero Dual GmbH

  • Reclay Systems GmbH

  • Recycling Dual GmbH

  • Veolia Umweltservice Dual GmbH

  • Zentek GmbH & Co. KG


Wenn Deine Verpackungen also systembeteiligungspflichtig sind, beauftragst Du eines oder mehrere davon und zahlst dafür einen gewissen Betrag – die Gebühren für die sogenannte Verpackungslizenz.


Was wird mit der Verpackungslizenz genau lizenziert?


Wenn man Lizenz hört, denkt man zunächst an Software, Musik oder anderes geistiges Eigentum. Du nimmst ein allgemeines Gut in Anspruch, für das Gebühren erhoben werden. Das ist in unserem Fall ebenso. Du zahlst für jedes Kilo Verpackung, Füllmaterial usw., damit diese Menge im Kreislauf gehalten wird. Unterschieden wird dabei in folgende Verpackungsmaterialien: Papier/Pappe/Karton, Kunststoff, Aluminium, Eisenmetalle, Glas, Getränkekartonverpackungen, sonstige Verbundmaterialien und andere Verpackungen.

Wie hoch sind die Kosten der Verpackungslizenz?


Die genannten 12 Anbieter bieten je nach Materialarten und Mengen unterschiedliche Preise pro Kilo und pro Jahr der genannten Materialien. Auch Pauschalpakete für Kleinunternehmen sind möglich. Verträge abzuschließen ist bei den meisten nicht erforderlich, man lizenziert einfach die Verpackungen, die man in einem Kalenderjahr in Verkehr bringen wird oder gebracht hat. Dazu gibst Du Deine Registrierungsnummer aus dem LUCID-Verpackungsregister an. So können Systeme und ZSVR Deine lizenzierte Menge einander zuordnen.

Auf unseren Shopseiten findest Du in den Produktdetails für jeden Artikel auch das Gewicht. So weißt Du genau, welche Mengen Du Deinem bevorzugten System melden und wie viel Du lizenzieren musst. Wir haben für Dich einen Beispielfall recherchiert und die Preise für die Verpackungslizenz kalkuliert.

Als Beispiel haben wir 1000 kg Papier/Pappe/Karton und 100 kg Kunststoffe für das Jahr 2022 angesetzt und folgende Nettopreise erhalten:

Verpackungslizenz – Vergleich der Kosten anhand eines Beispiels

Anbieter

Preise

Altera System GmbH

keine Angabe

BellandVision

293,80 €

Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH

264,00 €

EKO-PUNKT GmbH & Co. KG

251,69 €

INTERSEROH+ GmbH

413,00 €

Landbell AG

410,00 €

NOVENTIZ Dual GmbH

284,39 €

PreZero Dual GmbH

307,00 €

Reclay Systems GmbH

393,90 €

Recycling Dual GmbH

258,90 €

Veolia Umweltservice Dual GmbH

295,10 €

Zentek GmbH & Co. KG

276,90 €



Du hast selbst sicher andere Verpackungsmengen oder nutzt zudem weitere Materialien wie Glas, Metall oder Aluminium. Wir empfehlen Dir, die Rechner auf den Herstellerseiten zu nutzen. Bedenke, dass Du mehrere Systeme nutzen kannst und Dir mit Pauschalangeboten oder bei frühzeitiger Lizenzierung Rabatte geboten werden.


Was passiert, wenn ich mehr Verpackungen lizenziert habe als bis Ende des Jahres versandt?


Stell Dir vor, Du hast 1000 Verpackungen gekauft und lizenziert, wegen Problemen in der Herstellung schließlich aber nur 500 ausgeliefert. Die Verpackungen selbst verderben ja nicht und können später verwendet werden. Aber die Lizenzen zurückgeben oder in ein anderes Jahr übertragen, geht leider nicht. Sollte dieser Fall in Deinem Unternehmen potentiell möglich sein, erkundige Dich bei Deinem bevorzugten System. Vielleicht kommen sie Dir entgegen.

Wichtig ist, dass Du Deine Mengen pro Verpackungsmaterial/Zeitraum stets gründlich nachverfolgst. Ein Tipp wäre, Deine Verpackungslizenzen in kürzeren Intervallen, z. B. vierteljährlich, zu kaufen, wenn Du Deinen Verbrauch so besser abschätzen kannst. Nachträgliche Lizenzierungen sind natürlich auch möglich, unter Umständen jedoch teurer.


Welche Meldungen muss ich noch vornehmen?


Zum 15. Mai des Folgejahres müssen alle Verpackungsmengen, die lizenziert und verwendet wurden, wieder der ZSVR gemeldet werden. Diese Mengenmeldung muss mit den lizenzierten Mengen übereinstimmen, denn die Zentralle Stelle prüft sie bei den Systemen gegen.


Was ist, wenn meine Verpackungen nicht systembeteiligungspflichtig sind?


Dann meldest Du das genau so der Zentralen Stelle. Eine Lizenzierung Deiner Verpackungen ist somit nicht erforderlich.


Was passiert, wenn ich meine Verpackungsmengen nicht melde ?


Wenn ein Konkurrent Deinen Eintrag nicht im Verpackungsregister findet, kann es durchaus passieren, dass dieser den Fall einem Abmahnanwalt weiterreicht. Wirklich kein schöner Gedanke, denn wir hoffen, dass Du Deinen Handel in einem gesunden Wettbewerb betreiben kannst.

Dennoch: Wenn Du Verpackungen nutzt, ohne Dich zu registrieren und ohne Deine Mengen an Kartonagen, Kunststoffen zu melden bzw. zu lizenzieren, handelst Du Dir Ärger ein. Neben Abmahnungen drohen Dir Strafen von bis zu 200.000 €.

Erspar Dir das, denn im Vergleich dazu sind die oben kalkulierten Beträge für die Verpackungslizenz ein Klacks. Und Dein Gewissen beruhigst Du ebenso, wenn Du beim Versand weißt, dass Deine Kartons der Umwelt gegenüber verantwortungsvoll verschickt werden.


Verpackungslizenz im Ausland


Was ist, wenn ich meinen Sitz im Ausland habe und Verpackungen nach Deutschland versende?


Sobald sich Deine Ware auf deutschem Boden befindet, musst Du diese Verpackungen melden und lizenzieren. Daran führt leider kein Weg vorbei.


Gibt es in anderen Ländern auch Verpackungslizenzen?


Da das Verpackungsgesetz auf einer europäischen Richtlinie beruht, bestehen ähnliche Regeln auch in anderen Ländern der EU. Einige der Systeme bieten sogar Verpackungslizenzierungen für andere Länder an.


Fazit


Mit dem VerpackG und der Verpackungslizenz besteht ein überschaubarer zusätzlicher Verwaltungsaufwand:

  • Registrierung und Mengenmeldung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister
  • Verpackungslizenzierung beim System
  • Nachverfolgung des voraussichtlichen und notwendigen Bedarfs an verwendeten Verpackungen


Die Arbeitszeit und die zu zahlenden Beträge fallen kaum ins Gewicht und stellen Deinen Beitrag zu mehr Recycling dar.