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Transportschäden

» Was muss ich beachten und wer haftet? «


Ärgerlich! Dein Team packt alles sorgsam ein, schickt Die Ware zügig ab, Du freust Dich schon auf eine positive Bewertung und dann das ... Der Kunde beschwert sich, die Ware sei beschädigt, obwohl Du genau weißt, dass sie bei Versand intakt war und fachgerecht verpackt wurde. Was Du als Händler bei Transportschäden tun und lassen musst, was ein Transportschaden überhaupt ist und wie Du Dich davor schützen kannst, erfährst Du in diesem Ratgeber.

 

Schadensfall beim Paketdienst an der Außenverpackung
Schadensfall beim Paketdienst an der Außenverpackung

Wann liegt ein Transportschaden vor?


Beim Versand kommt es darauf an, die eigentliche Ware sicher zum Zielort zu befördern. Dass ein Karton auf dem Transportweg äußerlich beschädigt wird, kann vorkommen. Das Transportgut zu schützen und Erschütterungen oder Stöße abzufangen, sind Aufgabe jeder Verpackung.

Wenn jedoch eine ordnungsgemäß verpackte Ware beschädigt beim Empfänger ankommt, also offensichtlich während der Beförderung vom Absender zum Empfänger einen Schaden genommen hat, liegt ein Transportschaden vor.



Welche Transportschäden gibt es?

 

Grundsätzlich gilt es zwischen zwei Arten von Transportschäden zu unterscheiden: den "offenen Transportschaden" und den "verdeckten Transportschaden".

Offener Transportschaden
Wie der Name schon sagt, handelt es sich hierbei um einen direkt erkennbaren bzw. offensichtlichen Schaden. Ein offener Transportschaden beschreibt die äußerlich beschädigte Verpackung, welche bereits Hinweise auf eine mögliche Beschädigung des Inhalts gibt. Dies kann bspw. ein ramponierter Karton sein.  

Verdeckter Transportschaden
Der verdeckte Transportschaden wird in der Regel erst sehr viel später, nämlich nach Annahme der Ware erkannt. Die Verpackung ist intakt, doch nach dem Öffnen werden Schäden am verpackten Liefergegenstand entdeckt. 


Wer ist für einen solchen Schaden verantwortlich?


Ursachen für Transportschäden gibt es viele:

•    schlechte Verpackung bzw. ungeeignetes Verpackungsmaterial 
•    Temperaturschwankungen, Feuchtigkeit,
•    unsachgemäßiges Handling,
•    mangelnde Ladungssicherung
•    Unfälle,...

Da ein Großteil der Transportschäden auf mangelhafte Verpackungen zurückzuführen ist, sichern sich Transportunternehmen mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab. Diese besagen unter anderem, dass Du für eine optimale Verpackung verantwortlich bist und dass die Versandart auch dem Warenwert angemessen sein muss. Laut BGB (§447) bist Du als Händler beim Verkauf an private Verbraucher solange verantwortlich, bis der Verbraucher das Transportgut übernommen hat (und selbst danach gelten noch Gewährleistungsfristen).

Mache Dir als Händler bewusst, dass der erste Eindruck Deiner Ware zählt. Beuge Transportschäden so gut es geht vor, um Auseinandersetzungen mit Kunden und Versanddienstleistern von vornherein aus dem Weg zu gehen.


Welche Pflichten habe ich als Händler? 


Wenn Du Deine Ware als Shop-Betreiber an Privatpersonen lieferst (B2C), trägst Du bis zur Übergabe an den Kunden das Risiko für den Zustand der Ware.

Als Zulieferer an andere Unternehmen (B2B), geht das Transportrisiko bereits mit der Übergabe an das Transportunternehmen über.

Egal, wer Deine Kunden sind – In beiden Fällen solltest Du die folgenden Punkte beachten:

•    Verpackungen

Als Händler hast Du die Pflicht, die Ware so zu verpacken, dass sie „vor Verlust und Beschädigung geschützt ist und dass auch dem Frachtführer keine Schäden entstehen“ (§411 HGB). Sorge also dafür, dass Du Kartons und Füllmaterial in angemessener und bestmöglicher Qualität verwendest. Wenn Du das Transportgut in einem Container, auf einer Palette oder ähnlichem verschickst, musst Du sie beförderungssicher verstauen und sichern. 

•    Kennzeichnung

Außerdem sind alle Güter entsprechend zu kennzeichnen, wenn es rechtlich erforderlich ist (Gefahrgut usw.). Auf den Beförderungspapieren musst Du zudem deutlich machen, wenn der Frachtführer (also der Spediteur oder Versanddienstleister), die Ware auf bestimmte Weise behandeln muss.

•    Transportversicherung

Wie bei vielem in der Businesswelt, ist alles eine Frage der Kalkulation. Im normalen Versand mit Transportdienstleistern ist meist automatisch ein Versicherungsschutz bis 500,- € enthalten. Wichtig ist, dass Du keine Ware versendest, die einen höheren Wert aufweist, ohne dies zusätzlich abzusichern. Transport- und Versicherungsunternehmen bieten Versicherungen für alle Beteiligten, ob Versender, Frachtführer oder Empfänger, mit höheren Schadensdeckungssummen an.

•    Dokumentation

Je nachdem, ob es sich für Deine Waren lohnt, solltest Du Deine Verpackung bis zur Übergabe an den Frachtführer mit Fotos und nachgewiesenen Vorgehensweisen auch dokumentieren. Wenn mal wirklich etwas passiert und bei größeren Schäden ein Rechtsstreit droht, hast Du immerhin den Nachweis erbracht, Deine Pflicht als Versender erfüllt zu haben.


Schaden auf dem Versandweg
Schaden auf dem Versandweg. Besteht ein Schadensanspruch?

Der Transportschaden


B2C-Bereich

Sollte doch das Unvermeidliche eintreten und sich ein Kunde beschweren: Bewahre Ruhe und versuche auch den Kunden zu beruhigen. Die Angelegenheit ist ärgerlich, aber nicht zu ändern. Zeige, dass Du die Situation unter Kontrolle hast.

Mache deutlich, dass Du:

•    größte Sorgfalt bei der Verpackung angewendet hast,

•    einen Transportdienstleister Deines Vertrauens beauftragt hast und

•    entsprechend der gesetzlichen Pflichten die Haftung übernimmst.


Wenn Du nachvollziehen kannst, um was für eine Sendung es sich handelte, lass Dir die Beschädigung vom Kunden beschreiben: 

•    Ist der gesamte Inhalt oder sind nur Teile beschädigt?

•    Macht es den Anschein, als wurde vom Transportunternehmen nachverpackt (z. B. durch Klebeband mit Logo)?

•    Fotos wären hilfreich.


Biete dem Kunden Lösungen an, mit denen Du zeigen kannst, dass Du ein kompetenter Händler, Shop-Betreiber oder Zulieferer bist. Einen Privatverbraucher an das Transportunternehmen zur Schadensmeldung weiterzuverweisen ist ein No-Go.

Im B2C-Bereich haftest Du und musst eventuelle Ansprüche oder Schäden beim Transporteur selbst gelten machen.


Fakt ist, dass der geschlossene Kaufvertrag erfüllt werden muss. Um eine Ersatzlieferung oder eine Reparatur wirst Du nicht umhinkommen. 

Eine eventuelle Auseinandersetzung mit dem Logistiker oder der Versicherung ist unabhängig zu betrachten. Wichtig ist, dass Du den Transportdienstleister binnen sieben Tagen von der Beschädigung unterrichtest. Die üblichen Anbieter haben dafür online Schadensmeldungen vorbereitet. Melde Deine Informationen und die des Kunden. Der Logistiker wird Dir den Schaden im Rahmen der gesetzlichen Bedingungen bzw. der Versicherungsbedingungen ersetzen. 


B2B-Bereich

Wenn Unternehmen miteinander Verträge abschließen, gelten andere Regeln.

Hier ist es so, dass der sogenannte Gefahrenübergang ab Übergabe an den Transporteur stattfindet und ab diesem Zeitpunkt der Kunde haftet.

Nach der angemessenen Verpackung und Übergabe steht der Verkäufer also nicht mehr in der Pflicht. Sollte es also zu Schäden kommen, musst Du als Kunde dafür aufkommen. Sichere Dich also durch entsprechende Versicherungen ausreichend ab.


Wenn Du als Empfänger einen Transportschaden erleidest


Wenn Du feststellst, dass die von Dir im gewerblichen Versand bestellten Warenverpackungen beschädigt sind und es wahrscheinlich ist, dass auch die bestellten Produkte nicht mehr intakt sind, weise den Spediteur schon bei der Übernahme darauf hin. Bitte ihn, den Schaden zu quittieren. Wenn er sich weigert, lehne die Annahme ab.

Im Sinne einer guten Zusammenarbeit, kannst Du in seinem Beisein, den Zustand des Liefergegenstands prüfen. Wenn sich die Befürchtungen bestätigen, dass durch den Transport Schäden entstanden sind, solltest Du den Spediteur bitten, die Ware wieder mitzunehmen.

Wenn er seinerseits die Anwesenheit bei der Inspektion der Ware ablehnt, dann entpacke nicht weiter, benutze die beschädigte Ware nicht und ganz wichtig: Melde den Schaden direkt beim Lieferunternehmen! Das Transportrisiko liegt bei Dir, also vermeide, dass Du auf dem Schaden sitzen bleibst. 

Einige Schäden kannst Du nicht sofort erkennen. Aber manchmal gibt es eindeutige Hinweise, dass die Schuld für den Transportschaden beim Lieferunternehmen liegt, wenn z. B. Karton und Ware nass sind oder eindeutige Schäden an den Paketen festgestellt werden können.

Zögere nicht! Melde den Schaden sofort beim Dienstleister. 

Auch bei verdeckten Schäden hast Du nur 7 Tage Zeit, diesen zu melden.



Fazit


Transportschäden sind eine frustrierende Angelegenheit. Um ihnen vorzubeugen, solltest Du als Versender auf optimales und stabiles Verpackungs- und Füllmaterial setzen. Beim Verkauf an Privatpersonen haftest Du, bis die Ware beim Kunden angekommen ist und von ihm übernommen wurde. Sorge also gleichzeitig für einen bestmöglichen ersten Eindruck. 

Kommt es doch zum Schadensfall, musst Du für Ersatz oder Reparatur sorgen und Dich unabhängig davon mit dem Spediteur über die Haftung für den Schaden auseinandersetzen. Wenn Du Deine Pflicht hinsichtlich Verpackung, Kennzeichnung (auch in den Transportpapieren), Dokumentation und Versicherung erfüllt hast, sollte Deinen Ansprüchen nichts entgegenstehen.

Im B2B-Bereich trägt der Kunde ab Übergabe an die Spedition die Verantwortung. Wenn Du also einen solchen Schaden erleidest, sorge dafür, dass der Spediteur involviert ist, um später zusammen mit der Versicherung eine einvernehmliche Lösung zu finden.